VFV-GLPpro Nennformular 2024

Einleitung:

Alle mit ein * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Nennungsschluss ist immer 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, bitte auf den Button "Nennung abschicken" klicken.

Als Bestätigung wird vom System eine Email an die im Nennformular angegebene Emailadresse versandt. Hier wird dann auch die Kontoverbindung angegeben, auf die das Nenngeld zu entrichten ist. Bitte unbedingt den in der Email angegebenen Verwendungszweck angeben!

Nach Nennungsschluss wird wie gewohnt eine Nennbestätigung verschickt.

Das Nenngeld für eingeschrieben Teilnehmer beträgt 350,- Euro pro Veranstaltung, für Gaststarter 450,- Euro.
(Der Test-Tag in Assen kosten Abweichend 500,- Euro für eingeschriebene bzw. 600,- Euro für Gaststarter.)

Für Nennungs- und/oder Nenngeldeingang nach Nennungsschluss, wird eine Nachnenngebühr von 30,- € erhoben.

Für Nennungen und/oder Bezahlung an der Rennstrecke wird eine Nachnenngebühr von 50,- € erhoben.


Hiermit nenne ich für die Veranstaltung:


Startnummer bitte NUR eintragen, wenn bereits eine Startnummer von der VFV-GLPpro zugeteilt wurde.
Keine Wunsch-Startnummern eingeben!

Fahrerdaten:


Jeder Fahrer muss vor Veranstaltungsbeginn im Besitz einer DMSB Lizenz sein oder eine DMSB Race Card für die entsprechende Veranstaltung beim DMSB erwerben!


Tageslizenzen vor Ort gibt es nicht mehr! Diese wurde durch die DMSB Race Card abgelöst, die ausschließlich online erworben werden kann!

Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/ Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer ( Bewerber, Fahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerben ( ungezeitetes, gezeitetes Training, Wertungslauf) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.




Bei jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit die zur Verfügung stehende Fahrzeit auf bis zu zwei Fahrer aufzuteilen (es fällt kein weiteres Nenngeld an).
Für die Angaben zum zweiten Fahrer bitte auf den Button links klicken und das Formular ausfüllen.

Soll ein Fahrzeug doppelt eingesetzt werden (hier wird weiteres Nenngeld fällig) bitte für den zweiten Fahrer eine separates Nennformular ausfüllen!

Angaben zum einzusetzenden Fahrzeug:

Angaben zum nächsten Angehörigen:

(der im Fall der Fälle informiert werden soll)