VFV-GLPpro Nennformular Langstrecke 2024

Einleitung:

Bei der Langstreck sind Tourenwagen (Klasse B), GT-Fahrzeuge (Klasse C) sowie Sportfahrzeuge (Klasse E) startberechtigt!

Die Langstreck kann ausschließlich zum Wertungslauf der VFV-GLPpro zugebucht werden.
D.h. jeder Teilnehmer der Langstrecke muss eine weitere Nennung für die Veranstaltung / den Wertungslauf abgeben.

Alle mit ein * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Wer die Langstrecke mit einem zweiten Fahrer bestreiten möchte, klicke bitte im Verlauf der Nennung auf den Button "weiteren Fahrer".

Nennungsschluss für die Langstrecke ist 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, bitte auf den Button "Nennung abschicken" klicken.

Als Bestätigung wird vom System eine Email an die im Nennformular angegebene Emailadresse versandt. Hier wird dann auch die Kontoverbindung angegeben, auf die das Nenngeld zu entrichten ist. Bitte unbedingt den in der Email angegebenen Verwendungszweck angeben!

Das Nenngeld für die Langstrecke beträgt 280,- Euro pro Fahrzeug.


Hiermit nenne ich für die Langstrecke im Rahmen der Veranstaltung:


Startnummer bitte NUR eintragen, wenn bereits eine Startnummer von der VFV-GLPpro zugeteilt wurde.
Keine Wunsch-Startnummern eingeben!

Fahrerdaten:
Fahrer 1:


Jeder Fahrer muss vor Veranstaltungsbeginn im Besitz einer DMSB Lizenz sein oder eine DMSB Race Card für die entsprechende Veranstaltung beim DMSB erwerben!


Tageslizenzen vor Ort gibt es nicht mehr! Diese wurde durch die DMSB Race Card abgelöst, die ausschließlich online erworben werden kann!

Angaben zum einzusetzenden Fahrzeug:

Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/ Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer ( Bewerber, Fahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerben ( ungezeitetes, gezeitetes Training, Wertungslauf) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

Angaben zum nächsten Angehörigen Fahrer 1:

(der im Fall der Fälle informiert werden soll)